Das Finanzgericht Saarbrücken entschied am 03.04.2019, dass gegenüber dem Finanzamt ein Auskunftsanspruch über die personenbezogenen Daten bestehe. Zwar werde in der DSGVO kein Auskunftsanspruch geregelt. Allerdings sei die DSGVO durch die obersten deutschen Finanzbehörden für sämtliche Steuerarten als anwendbar erklärt worden. Daraus resultiere ein Einsichtsrecht in Steuerakten. Gibt es ein Akteneinsichtsrecht in Steuerakten?Kläger war ein Rechtsanwalt, dessen Sozietät mit zwei weiteren Anwälten durch Vertrag aufgelöst worden war. Die Anwälte waren untereinander zerstritten, insbesondere was die Berechnung des Veräußerungsgewinns und die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz betraf. Einige Jahre später fand bei der Sozietät eine Außenprüfung statt. Bei einem...
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27.04.2020