Bei bloßer Versendung einer Faxmitteilung mit der Aufforderung zur Datenabgabe liegt keine Handlung im Sinne des unlauteren Wettbewerbs (UWG) vor.
Versendet ein Unternehmen ein Formular mit Kopfbogen als Fax an ein anderes Unternehmen ohne dessen Einwilligung und mit der Aufforderung, entsprechende Wirtschaftsdaten abzugeben, liegt kein Verstoß wegen unlauteren Wettbewerbs im Sinne des Gesetzes vor. Diese Entscheidung traf das Oberlandesgericht Stuttgart mit Urteil vom 25. 07. 2013 (2 U 9/134).
Zur Sachlage:
Die Klägerin, eine Wettbewerbszentrale, mahnte die Beklagte, eine Kreditschutzorganisation und Wirtschaftsdatei, ab und klagte auf Unterlassung. Der Grund: Die Beklagte hatte an eine Gärtnerei ohne deren Einwilligung ein zweiseitiges Fax, bestehend aus Formular und Kopfbogen,...
Artikel
14.01.2014