Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
16.07.2014

Aus- und Einbaukosten bei Sachmängelhaftung

Kein Ersatz von Aus- und Einbaukosten als Folge von Sachmängeln bei Kaufverträgen zwischen Unternehmern Ein Lieferant muss nach Lieferung einer mangelhaften Sache an den Handwerker (Käufer) diesem nicht die Aus- und Einbaukosten erstatten, die im Rahmen der Nacherfüllung beim Kunden für den Handwerker anfallen. Das entschied nun BGH auch unter Verweis auf frühere BGH-Rechtsprechungen. Ein Bauherr beauftragte den Kläger mit der Lieferung und dem Einbau von Holzfenstern in die vorhandenen Aluminium-Außenschalen. Hierfür bestellte der Kläger Aluminium-Profilleisten in der Farbe grau-metallic (RAL 9007) bei der Beklagten, ihrerseits Fachhändlerin für Baubedarf. Die Beklagte wiederum ließ die Leisten bei einer dritten Firma beschichten. Sodann erhielt der Kläger die fertigen...