Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
04.05.2013

Augen auf bei Konsumententests

 

Vor einer Kaufentscheidung gehört das Studium von Produkttests für viele Verbraucher zum festen Bestandteil der Entscheidungsfindung. Deshalb müssen besonders strenge Anforderungen an den Wahrheitsgehalt solcher Tests angelegt werden.

Ein Hersteller von Haushaltsgeräten hatte in seiner Werbung angegeben, dass seine Waschmaschinen von den Verbrauchern in hohem Maße mit der Note „sehr gut“ bewertet werden.

Nicht deutlich wurde in der Werbung jedoch, dass diese Note in den Konsumententests nur die zweitbeste Einstufung war. Auf der Bewertungsskala, die von 1 = ausgezeichnet bis 5 = schlecht reicht, wurden die Waschmaschinen also nicht so gut eingestuft, wie es die Werbung suggerierte.

Das Oberlandesgericht Köln beurteilte in diesem Fall die Werbung als irreführend und wies außerdem darauf hin, dass bei derartigen Tests stets eine gut erkennbare Quelle angegeben werden muss.

Urteil des OLG Köln vom 04.04.2012

6 U 197/11

JurPC Web-Dok. 26/2013

BB 2013, 66