Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
29.09.2014

Auftraggeber muss gewerblichem Online-Portal keine Auskunft erteilen

Betreibt jemand zu kommerziellen Zwecken ein Online-Portal, so kann er nach Abschluss einer Ausschreibung nicht verlangen, dass ihm der öffentliche Auftraggeber sowohl Name als auch Adresse des Auftragnehmers mitteilt. Auch Auftragswert und Anzahl der Bieter können nicht eingefordert werden.Bereits am 14. Januar 2014 war die Beschwerde der Antragstellerin erstinstanzlich vor dem Verwaltungsgericht Potsdam zurückgewiesen worden. Dieser Beschluss wurde nun am 13. August 2014 nach erneuter Beschwerde der Antragstellerin bestätigt. Die Kosten der Beschwerde, die auf 5.000 EUR festgesetzt wurden, trägt die Antragstellerin.Bei der Antragstellerin handelt es sich um den Betreiber eines Online-Portals, auf dem Auftragsinformationen für Unternehmen aus dem Bereich der Bauwirtschaft und...