Der Angeklagte besuchte ein Fußballspiel und trug dabei eine mit dem Schriftzug „ACAB“ versehene Hose. Die Abkürzung steht für die Worte „All cops are bastards“. Der Schriftzug war für Polizisten, die das Fußballspiel sicherten, lesbar. Einer von ihnen stellte Strafanzeige.
Am 7.2.2013 wurde der Angeklagte wegen Beleidigung vom Amtsgericht München zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 30 € verurteilt. In der Berufungsinstanz verwarf das Landgericht München die eingelegte Berufung der Staatsanwaltschaft und die Rechtsmittel des Angeklagten als unbegründet.
Die daraufhin vom Angeklagten eingelegte Revision wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München ebenfalls als unbegründet verworfen.
Das Gericht betonte zunächst, dass die Auslegung der Bedeutung des...
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22.02.2014