Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
01.04.2019

Aufklärungspflicht bei Zweitabmahnung

Das Landesgericht Würzburg entschied am 27.09.2018, dass auch bei einer zweiten Abmahnung dem Zweitabmahner ausreichende Informationen zum Vorgang zur Verfügung gestellt werden müsse. Denn er müsse beurteilen können, ob die Wiederholungsgefahr bereits aufgrund der ersten Unterlassungserklärung erloschen sei. Der bloße Hinweis auf eine bereits existierende Unterlassungserklärung genüge jedenfalls nicht .Vielmehr müsse der Abgemahnte auch den Zweitabmahner detailliert über den Erstabmahner und den Inhalt der Unterlassungserklärung einschließlich der Vertragsstrafenhöhe informieren.Was ist bei mehreren Abmahnungen zu tun?Der Beklagte wurde aufgrund eines Wettbewerbsverstoßes von zwei verschiedenen Abmahnern zur Unterlassung aufgefordert. Dem Zweiten teilte der Beklagte...