Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
18.12.2016

Aufklärungspflicht bei Datenübermittlung von Smart-TVs

Mit Urteil vom 10.06.2016 wurde vom Landgericht Frankfurt am Main festgestellt, dass Verbraucher auf die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten hinzuweisen sind, die beim Anschluss eines elektronischen Gerätes (hier: Smart-TV) an das Internet gewonnen werden. Insbesondere wurde hier die Möglichkeit der Kenntnisnahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auch die Datenschutzrichtlinien beinhalteten, als unzumutbar gerügt. Strittig war die Frage, ob ein Verbraucher beim Erwerb eines Smart-TV der Beklagten in ausreichendem Umfang über die durch das Gerät erhobenen Daten und deren Verwendung informiert worden sei. Der Kläger, ein Verbraucherschutz-Verein, erwarb im August 2014 ein Smart-TV der Beklagten und unterzog diesen verschiedene Tests. Die Smart-TVs der...