Wer online einen Flug buchen will, darf erwarten, dass ihm beim Start des Buchungsvorgangs klare und nachvollziehbare Angaben zum für den Flug aufzuwendenden Endpreis zur Verfügung gestellt werden. Außerdem steht dem Online-Bucher der Schutz vor unzumutbarer Werbung während des Buchungsvorgangs zu. Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 29.09.2016 unter dem Aktenzeichen I ZR 160/15 einen Rechtsstreit entschieden, dem eine Online-Flugbuchung zugrunde lag. Bei dieser Buchung wurde mehrfach für den Abschluss von Reiseversicherungen geworben. Die Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte sollte mit Verzicht auf Servicegebühren belohnt werden.Als Kläger trat der „Dachverband der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherorganisationen in Deutschland“ auf, dessen...
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09.02.2017