Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
13.07.2015

Auf Gefährdung muss hingewiesen werden

Mit seinem Urteil vom 21.05.2015 hat das OLG Frankfurt a.M. entschieden, dass es sich bei einem Verstoß gegen das Gesetz für Produktsicherheit zugleich auch um einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht handeln kann. Gehe von einem Produkt eine Sicherheitsgefährdung aus, obwohl es entsprechend seiner eigentlichen Verwendung genutzt werde, und werde die Gefährdung nicht innerhalb der Gebrauchsanweisung thematisiert, handle es sich gleichzeitig um einen Wettbewerbsverstoß. Der Sinn und Zweck von § 3 Abs. 1 ProdSG sei es auch, eine Regel für das Verhalten der Marktteilnehmer zu konstruieren, um den Verbraucher sowie die übrigen Käufer eines Produktes zu schützen. Der Schutz gehe daraus hervor, dass für Produkte die Einhaltung von sicherheitstechnischen Mindestanforderungen gelte,...