Aktuelle Abmahnungen zielen auf die nicht ordnungsgemäße Kennzeichnung von Kopfhörern ab. Da bei der Kennzeichnung von Audiokopfhörern zahlreiche Gesetze und Verordnungen zu brachten sind, haben wir die wichtigsten Informationen nachstehend einmal zusammengefasst.Audiokopfhörer sind mit Angaben zur Identifizierung des Herstellers und des Produkts selbst zu kennzeichnen. Entsprechende Kennzeichnungspflichten ergeben sich, da es sich bei dem Audiokopfhörer um ein Verbraucherprodukt handelt, bereits aus den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG). Daneben finden sich Kennzeichnungsvorgaben im ElektroG und auch in der seit Mai 2013 in Kraft getretenen Verordnung zur Beschränkung der Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroStoffV).A....
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16.10.2014