Der Bundesgerichtshof entschied am 21.02.2019, dass die Entfernung und Zerstörung einer Kunstinstallation eine „andere Beeinträchtigung“ darstelle. Dies könne Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüche nach sich ziehen. Kann bei Vernichtung das Entstellungs- und Beeinträchtigungsverbot eingreifen?Die Kläger waren Künstler; Beklagte der Betreiber einer Indoor-Minigolfanlage. Die Kläger hatten ursprünglich die Räumlichkeiten mit Farbe, die unter Schwarzlicht leuchtete, einer Brunneninstallation im Eingangsbereich sowie einer Sterninstallation gestaltet. Die Minigolfanlage wurde später umgestaltet, wobei die Installationen entfernt und zerstört wurden. Die Kläger klagten daraufhin auf Schmerzensgeld und Schadenersatz. Die Klage wurde jedoch abgewiesen, da die Vorinstanz...
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24.03.2020