Rechtsanwälte müssen sich fortbilden. Deshalb müssen sie es aber trotzdem nicht hinnehmen, unverlangt Einladungen zu Fortbildungsveranstaltungen zu erhalten. Diese Erfahrung musste jetzt der Anbieter einer solchen Veranstaltung machen: Ein per Mail eingeladener Anwalt verklagte ihn vor dem Amtsgericht Leipzig erfolgreich auf Unterlassung (Urteil vom 18.07.2014, Az. 107 C 2154/14).Im Oktober 2013 hatte ein Rechtsanwalt eine ebenso unverlangte wie unerbetene E-Mail in seinem Postfach. Inhalt: Eine Einladung zum Hessischen Medizinrechtstag. Hier sollte es um Themen wie das Patientenrechtsgesetz und die Patientenverfügung sowie um das Europarecht und dessen Einflüsse auf das Deutsche Medizinrecht gehen. Der Absender war der verantwortliche Organisator der Veranstaltung.Der Eingeladene...
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23.09.2014