Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
19.04.2014

Atemtest benötigt keine arzneimittelrechtliche Zulassung

Der Bundesgerichtshof urteilte am 24. September 2013, dass die Betreiber einer Versandapotheke für den Verkauf eines selbst hergestellten, diagnostischen Atemtests keine arzneimittelrechtliche Zulassung benötigt. Geklagt hatte ein pharmazeutisches Unternehmen, das mit arzneimittelrechtlicher Zulassung einen sogenannten 13C-Harnstoff-Atemtest herstellt und deutschlandweit vertreibt. Diese Tests werden zur Diagnose einer möglichen Infektion mit Heliobacter-pylori-Bakterien eingesetzt. Dafür wird zunächst die medizinisch wirksame Komponente, das 13C-Harnstoffpulver, mit Wasser vermischt und getrunken. Die im Testset enthaltenen Plastikröhrchen werden unmittelbar vor und etwa eine halbe Stunde nach der Einnahme der Trinklösung mit Atemluft befüllt, verschlossen und zusammen an ein...