Ein kurzer Werbefilm, der einen Rundgang eines Arztes durch seine Praxis zeigt, verstößt nicht gegen das Wettbewerbs- und Standesrecht. Das Verwaltungsgericht Gießen hat einen diesbezüglichen Rügebescheid der Hessischen Landesärztekammer aufgehoben.Der Antragsteller ist Inhaber einer internistischen und kardiologischen Ordination und Facharzt für Innere Medizin. Auf seiner Homepage ist unter anderem ein "Praxisrundgang" anzuklicken, der den Arzt in weißer Kleidung bei seinen verschiedenen Tätigkeiten zeigt. Es werden Blutdruckmessung und Belastungs-EKG an Patienten vorgeführt. Der Film ist mit einem Werbetext untermalt, der die Vorzüge der Behandlung preist und die Erfahrung des Arztes in den Focus stellt. Zusätzlich wurde der Kurzfilm als "Unternehmerfilm" am 04.02.2006...
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01.03.2015