Die Richter des Bundesgerichtshofs unter dem Vorsitz von Bundesrichter Gregor Galke entschieden in einer Revisionsverhandlung über die Klage eines Arztes, der geltend gemacht hatte, durch die Bewertung in dem Münchener Internetbewertungsportal Jameda in seinen Rechten verletzt worden zu sein. Jameda ist ein Portal, bei dem Internetnutzer Ärzte und andere Heilberufler sowohl suchen als auch bewerten können. Zu den Informationen, die in diesem Portal abrufbar sind, gehören neben objektiven Daten wie Namen, Anschriften und Sprechzeiten von Praxen, Fachrichtungen und Kontaktmöglichkeiten auch von Portalnutzern abgegebene Bewertungen. Die bewertenden User müssen sich lediglich mit ihrer E-Mail-Adresse registrieren lassen und bleiben ansonsten anonym. Ein Arzt aus München, der in dem...
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28.09.2014