Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
07.08.2019

Arzt kann keine Wiederveröffentlichung von gelöschten positiven Bewertungen verlangen

Das Landgericht München entschied mit Urteil vom 16.04.2019, dass ein Arzt von einem Internetbewertungsportal nicht verlangen könne, positive Bewertungen wieder zu veröffentlichen, die wegen Zweifels an ihrer Echtheit gelöscht wurden. Grund hierfür sei, dass die Allgemeinheit ein großes Interesse an der Glaubwürdigkeit derartiger Bewertungen habe, da dies die Arzt-Auswahl stark beeinflusse.Löschung der guten Bewertungen aufgrund der Kündigung?Ein Arzt verklagte das Internetportal Jameda. Der Kläger hatte ursprünglich insgesamt 60 Bewertungen mit einer Gesamtnote von 1,5 auf dem Portal erhalten. Bis Ende 2018 nahm der Kläger als Premienkunde besondere Leistungen in Anspruch. Dazu gehörte auch, sein eigenes Basisprofil auszugestalten. Die Premienkundschaft kündigte der...