In dem verhandelten Rechtsstreit vor dem Landgericht Landshut mussten die Richter darüber entscheiden, ob die Beklagte, die Be Beauty GmbH, vertreten durch Frau Viola Parockinger, den Kläger durch eine absichtlich irreführende Informationsgestaltung arglistig getäuscht hat, um ihn auf diese Weise zu einem für ihn ungünstigen Vertragsabschluss zu bewegen, den er bei genauer Kenntnis der Sachlage nicht getätigt hätte (§ 123 BGB).Die Richter gaben der Klägerseite Recht und stellten fest, dass die Beklagte den Kläger mit Vertragsabschluss am 14.12.2012 über wesentliche Inhalte des Vertrages täuschte und ihn auf diese Weise dazu bewegte, ein für ihn ungünstiges und überteuertes Rechtsgeschäft abzuschließen. Die Beklagte, Inhaberin einer Dating-Plattform, bewarb ein...
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07.03.2016