Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
11.03.2013

Arbeitszeugnis ohne Dankesformel

Die in Arbeitszeugnissen übliche Dankesformel, in der der Arbeitgeber seinen Dank und sein Bedauern über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses formuliert und dem Arbeitnehmer für seine Zukunft alles Gute wünscht, hat nach der Überzeugung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) keinen Bezug zum Verhalten und zur Leistung des Arbeitnehmers, die mit dem Zeugnis bewertet worden sei, auch wenn es sich in der Praxis eingebürgert hat, mit solchen Formulierungen gerade die überdurchschnittlichen Leistungen noch deutlicher herauszustellen. Da hierfür keine gesetzliche Grundlage festgestellt kann, lässt sich nach Überzeugung des BAG auch kein Rechtsanspruch auf eine Dankesformel am Ende des Arbeitszeugnisses herleiten.

Urteil des BAG vom 11.12.2012

9 AZR 227/11

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