Das Anwaltsgericht Düsseldorf hat durch Urteil vom 17.03.2014 zum Aktenzeichen 3 EV 546/12 in einem Streit über berufsrechtliche Verpflichtungen von Rechtsanwälten entschieden.
Ein im Zuständigkeitsbereich des Anwaltsgerichts Düsseldorf zugelassener Rechtsanwalt hatte eine Ausfertigung eines wettbewerbsrechtlichen Urteils an den beschuldigten Rechtsanwalt, der ebenfalls bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zugelassen war, zugestellt. Der Empfänger sah sich in einem Interessenkonflikt. Hätte er den Empfang bestätigt, hätte dies in der Sache nachteilige Folgen für seinen Mandanten nach sich gezogen. Die Nichtbestätigung der Annahme dagegen konnte zu nachteiligen Auswirkungen auf das Verhältnis zu dem Kollegen führen, der den Zugang ohne Mitwirkung nicht nachweisen konnte....
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25.05.2014