Die am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht für Wettbewerbssachen zuständigen Richter kamen am 30. 1. 2014 in Schleswig in einer Sache zum Urteil, bei dem es um die Rechtmäßigkeit eines Werbeslogans ging, der ein angeblich Durchfall stoppendes Medikament anpries.
Ein Wettbewerbsverband hatte die Vertreiberin des Medikaments L. erfolglos abgemahnt, den sich auf das Präparat beziehenden Werbeslogan „L. stoppt Durchfall“ weiter zu verwenden. Der Verband hatte in Folge ein Gerichtsverfahren wegen irreführender Werbung angestrengt.
Bei dem Medikament L. handelt es sich um ein Mittel, das einen Wirkstoff auf Basis getrockneter Milchsäurebakterien enthält. Die Beklagte hat in ihrer Werbung für L. außer mit dem "Stopp"-Slogan auch mit dem Hinweis auf...
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05.04.2014