Leipziger Bundesverwaltungsrichter entschieden am 1. Oktober 2014, dass von Journalisten erbetene Auskünfte, die auf die Nennung der Namen der an Gerichtsverfahren beteiligten Personen gerichtet sind, regelmäßig erteilt werden müssen. In dritter Instanz hatte sich nach dem Verwaltungsgericht Mannheim (2012) und dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof Mannheim (2013) im Herbst 2014 das Bundesverwaltungsgericht mit einem Fall beschäftigt, bei dem ein Journalist der von einer Arbeitsgemeinschaft des Deutschen Anwaltsvereins herausgegebenen Zeitschrift „„Anwaltsnachrichten Ausländer- und Asylrecht” als Kläger auftrat. Der Redakteur, selbst Rechtsanwalt, hatte in seiner Zeitschrift über einen Fall berichten wollen, bei dem ein minderjähriger afghanischer...
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14.10.2014