Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
27.04.2013

Anspruch auf Hilfe zum Kfz unterliegt strengen Anforderungen

Einem Antrag auf Kostenbeihilfe zum Kfz kann nur stattgegeben werden, wenn der Antragsteller wegen seiner körperlichen Beeinträchtigung auf Dauer zum Erreichen seiner Arbeitsstelle auf die Nutzung eines eigenen Fahrzeuges angewiesen ist und ihm die Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsmitteln wegen der Schwere seiner Behinderung nicht zuzumuten ist.

Das Sozialgericht Mainz sah diese Voraussetzungen bei einer Frau nicht gegeben, die seit frühester Jugend auf Grund einer Verkürzung des rechten Armes in ihrer Beweglichkeit eingeschränkt ist. Bei einem Behinderungsgrad von 80 %, der jedoch keine besonderen Merkzeichen beinhaltet, ist eine Kfz-Hilfe abzulehnen, da es der Frau durch die Art ihrer Einschränkung durchaus möglich ist, sich im Bus festzuhalten und so ihre Arbeitsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen. Auch das Argument, dass sie auf dem Weg zur Arbeit ihre kleine Tochter in der Kita abliefern müsse, ließen die Richter nicht gelten, da die Tagesstätte nur etwa 1 Kilometer von der Wohnung der Antragstellerin entfernt liegt und deshalb leicht zu Fuß erreichbar ist.

Urteil des SG Mainz vom 31.01.2013

S 10 R 9/11

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