Vorliegend hatte sich das Gericht mit der Klage eines Verbrauchers zu beschäftigen, der von einem Mobilfunkanbieter einen Einzelverbindungsnachweis forderte, obwohl er nicht für jedes Gespräch einzeln zahlen musste, da er einen Vertrag über eine monatliche Flatrate hatte.
Der Klage gingen dabei folgende Ereignisse voraus:
Der Kläger schloss mit einem Mobilfunkunternehmen, das vorliegend die Beklagte ist, einen Vertrag über die Leistungen von Festnetz- und Mobiltelefonie sowie auch Datenübertragung. Dafür zahlte der Kläger, wie auch vertraglich vereinbart war, einen monatlichen Pauschalbetrag. Die Zahlung erfolgte also im Rahmen einer sogenannten Flatrate, bei der monatlich immer derselbe Betrag gezahlt wird, die Gespräche also nicht einzeln abgerechnet...
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02.02.2014