Mit dem endlosen Warten auf die Installation eines Telekommunikationsanschlusses könnte es nun für Kunden von Telekommunikationsanbietern endlich vorbei sein.Denn das Amtsgericht (AG) in Bremen hat mit seinem verbraucherfreundlichen Urteil vom 14.03.2013 unter dem Az. 9 C 481/12 entschieden, dass ein Kunde eines Telefonunternehmens sich nicht in Annahmeverzug befindet, wenn er unter Vorschlag eines Alternativtermins einen Termin für das Anschließen eines Telefonanschlusses "zwischen 8 und 16 Uhr" abgelehnt hat. Denn ein Termin von 8 bis 16 Uhr sei nicht als Basis für einen Vertrag geeignet, so das Gericht. Zur Begründung führt es aus, dass sich in der Regel niemand den ganzen Tag für das Warten auf einen Techniker freinehmen könne.Organisationsprobleme des Unternehmens und...
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21.10.2014