Antragstellerin und Antragsgegnerin streiten vor dem Oberlandesgericht Rostock über eine Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es handelt sich dabei um den Zusatz zu einem Stromvertrag, der von der Antragsgegnerin angeboten wird. Darin geht es um die Mitteilung, auf welche Art und Weise Festpreise angepasst und diese nachfolgend rechtskonform dem Kunden kommuniziert werden. Im Text der allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es sinngemäß: Die Antragsgegnerin passt die Preise nach billigem Ermessen auf Grundlage der Strompreisentwicklung an (ausgenommen davon sind die Strom-, Erdgas- und Umsatzsteuer). Angeglichen werden die Preise dann, wenn sich für die Antragsgegnerin die Kosten für die Beschaffung von Energie ändern und sonstige Preisverschiebungen aus...
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15.02.2016