Das Verwaltungsgericht Würzburg hat im Februar 2015 entschieden, dass die Presse Anspruch darauf hat, den Namen des Anmelders einer Demonstration zu erfahren.Anlass des Verfahrens waren „Wügida“-Demonstrationen in der bayerischen Stadt Würzburg. Von Dezember 2014 bis Januar 2015 demonstrierte dieser Würzburger Ableger der Dresdner Pegida-Bewegung insgesamt sechs Mal, ohne dass der Öffentlichkeit die Namen der Veranstalter bekannt wurden. Der Redakteur einer Würzburger Tageszeitung forderte daher den Oberbürgermeister der Stadt im Januar auf, den Namen der Anmelder bekannt zu geben, was dieser aber mit der Begründung verweigerte, die Auskunft würde gegen den Datenschutz verstoßen. Nachdem die Chefredaktion der Zeitung den Bürgermeister erneut zur Herausgabe des Namens...
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28.08.2015