Das Amtsgericht (AG) Pankow-Weißensee von Berlin hat mit seinem Urteil vom 16.12.2014 unter dem Az. 101 C 1005/14 entschieden, dass eine E-Mail, die eine Bestätigung der Einrichtung eines Kundenkontos darstellt, eine unverlangte Werbung sein kann, wenn der Empfänger die Eröffnung des Kontos nicht veranlasst und auch der Zusendung nicht oder nicht nachweisbar zugestimmt hat. Der Verfügungskläger erhielt an seine geschäftliche Mailadresse eine E-Mail von einer Adresse der Verfügungsbeklagten. Die Mail bestätigte dem Verfügungskläger, dass für ihn ein Kundenkonto angelegt worden sei. Durch seinen Anwalt ließ er die Beklagte zur Abgabe einer (vorformulierten) strafbewehrten Unterlassungserklärung auffordern. Daraufhin schickte der Beklagte eine selbstformulierte...
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15.02.2015