Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.01.2017

Anlass zur Klageerhebung bei Bitte um Fristverlängerung nach Abmahnung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit seinem Urteil vom 10. November 2016 entschieden, dass bei einer nicht beantworteten Bitte um eine Fristverlängerung auf eine Abmahnung hin und einer daraus resultierenden Klage der Abgemahnte dennoch die Kosten des Verfahrens tragen muss - selbst dann, wenn er die geforderte Unterlassungserklärung sofort abgegeben hat.Hintergrund des Rechtsstreits war eine Abmahnung, die die Klägerin dem Beklagten wegen irreführender Werbeangaben in Zusammenhang mit einem Online-Angebot am 15. Juni 2016 zunächst per Fax und am 17. Juni 2016 auf per Post zukommen ließ. Darin wurde eine Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung bis zum 22. Juni 2016 gesetzt. Die Kosten für die Abmahnung wiederum sollte der Beklagte bis spätestens zum 28. Juni...