Es ist nicht gestattet, einen urheberrechtlich geschützten Stadtplanausschnitt ohne Genehmigung des Rechteinhabers gewerblich zu nutzen. Im Folgenden Fall war genau dies geschehen und zu klären, in welcher Höhe eine nachträgliche Lizenzgebühr anzusetzen ist. Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage der angemessenen Nachlizenzierung befasst. Nach Ansicht der Richter sei eine Lizenzierung nach Verletzung nicht ohne weiteres geeignet, den objektiven Wert der bloßen (zukünftigen) Nutzung zu belegen. Durch die vorangegangene Verletzung werde dabei regelmäßig mehr als nur die einfache Nutzung entgolten. Was war geschehen?Die Klägerin bietet gegen Zahlung von Lizenzgebühren Nutzungsrechte von Stadtplänen an. Sie hat die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte inne....
Artikel
03.12.2020