In dem Urteil vom 17.01.2014 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass eine vorformulierte Bindungsfrist von sechs Wochen in einem notariellen Angebot auf Abschluss eines Bauträgervertrags grundsätzlich unangemessen lang ist. Nur wenn der Verwender einer solchen Klausel ein schutzwürdiges Interesse geltend machen kann, hinter dem das Interesse des Kunden an einem baldigen Wegfall der Bindung zurückstehen muss, gilt dies nicht zwingend.
Die Hintergründe der Entscheidung
Die Klägerin bot der Beklagten per notarieller Erklärung den Kauf einer Eigentumswohnung an. Dieser Text stellte Allgemeine Geschäftsbedingungen der Beklagten dar. Darin enthalten war eine Klausel, die besagte, dass sich der Anbietende bis zum Ablauf von sechs Wochen an das Angebot unwiderruflich binde....
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05.03.2014