Das Landgericht (LG) in Berlin hat mit seinem Beschluss vom 03.02.2015 unter dem Az. 67 T 29/15 entschieden, dass ein Vermieter den Mietvertrag für eine Wohnung fristlos kündigen kann, wenn der Mieter die Wohnung an Touristen vermietet.Damit half das LG der sofortigen Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Berlin Mitte vom 18.12.14 unter dem Az. 11 C 145/14 ab und erlegte der Klägerin 56 % und der Beklagten 44 % der Kosten auf. Obwohl nur noch über die Kosten entschieden wurde, äußerte sich das LG auch zur Sache.Die Klägerin verlangte Räumung und die Zahlung einer künftigen Nutzungsentschädigung. Nach einer übereinstimmenden Erledigungserklärung hat das AG die Kosten der Klägerin auferlegt, wogegen sich diese mit ihrer Beschwerde wendet. Das AG half...
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19.02.2015