Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 11.06.92 unter dem Az. I ZR 161/90 entschieden, dass eine Firma, die irreführend mit einem Finanzierungskredit für ihre Produkte wirbt, diese aber nicht selbst gewährt, nicht dazu verpflichtet ist, einen Teilzahlungspreis als Endpreis im Sinne der Preisangabenverordnung (PAngV) anzugeben.Damit gab der BGH der Revision des Beklagten statt. Geklagt hatte ein Verband von Unternehmern, zu dessen Aufgaben der Kampf gegen den unlauteren Wettbewerb gehört. Außerdem hat er es sich zur Aufgabe gemacht, seine Mitglieder mit aktuellen Kenntnissen über das Wettbewerbsrecht zu versorgen. Dazu ist er auch Herausgeber der Schrift "Der Wettbewerb", in der wettbewerbsrechtliche Entscheidungen veröffentlicht werden.Der Kläger beanstandet eine...
Artikel
22.08.2014