Mit Urteil vom 23.05.2016 hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass bei einem Angebot für Klebeband auf eBay, neben dem eigentlichen Preis für das Produkt, auch der Preis für die Mengeneinheit inklusive Mehrwertsteuer und alle weiteren Preisbestandteile, also der sog. Grundpreis, angegeben sein muss. Die Preise müssen dabei gut lesbar sein und sich klar voneinander unterscheiden lassen. Der Verbraucher muss beide Preise sofort zuordnen können. Damit soll gewährleistet werden, dass der Endverbraucher einen einfachen Preisvergleich durchführen kann. In dem hier entschiedenen Fall wäre eine Preisangabe pro Meter oder Quadratmeter zwingend erforderlich gewesen.Die Vorgeschichte Bei dem Kläger handelt es sich um einen als eingetragenen Verein tätigen Interessenverbund von...
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16.09.2016