Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
20.07.2020

Angabe der Zusatzkosten bei Flugreisen

Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 11.02.2020 entschieden, dass zusätzlich anfallende Kosten bei Online Buchungen von Flugreisen (hier: Aufpreise für Gepäck) vom Vermittler angegeben werden müssen. Darüber hinaus darf sich der zu Buchungsbeginn genannte Flugpreis auch nicht um eine Servicegebühr erhöhen, wenn der Kunde mit einer gängigen Kreditkarte bezahlt. Was war geschehen?Geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen den Flugpreisevermittler Travel24.com, der auf seiner Online Plattform nicht angegeben hatte, dass für aufgegebenes Gepäck zusätzliche Kosten anfallen. Darüber hinaus verlangte der Anbieter Zusatzkosten von 19,99 Euro für die Bezahlung mit einer bestimmten Kreditkarte als Servicegebühr. Die anfallende Servicegebühr war bei dem zunächst...