Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
21.04.2014

Angabe der Rechtsform eines Anbieters in Werbung

Der Kläger verlangt von der Beklagten die Angabe der Firma mit Rechtsformzusatz und vollständige Anschrift sowie Ersatz der Abmahnkosten. In einer Textilien anpreisenden Zeitungsanzeige hatte die Beklagte lediglich ihren Namen und die Adresse ohne konkrete Hausnummer sowie Telefonnummern genannt, ohne die Rechtsform anzugeben. Der Kläger ist ein Wettbewerbsverband, dem Versandhändler angehören, die auch Textilien vertreiben. Die Beklagte ist Unternehmerin im Einzelhandel und hat in unmittelbarer Nähe zum Stammsitz weitere Ladengeschäfte.Das nach erfolgloser Abmahnung angerufene Landgericht (LG) Köln wies die Unterlassungsklage ab. Das Gericht verwies dabei zur Begründung auf die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln zur Angabe von Identität und Anschrift. Auf...