Das OLG Stuttgart hat in seinem Urteil vom 12.12.2013 entschieden, dass Werbeanzeigen, die ein Angebot zum Geschäftsabschluss beinhalten, ohne Angabe der Identität des Unternehmens unzulässig sind. Zur Identität eines Unternehmens gehören seine Rechtsform und seine Anschrift. Die Pflicht, die Identität anzugeben, soll dem Verbraucher die Entscheidung ermöglichen, ob er mit dem Unternehmen vertragliche Beziehungen aufnehmen will.
Die Anforderungen aus dem UWG
Für die Entscheidung war insbesondere § 5a des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) relevant. Danach handelt unlauter, wer die Entscheidungsfähigkeit von Verbrauchern dadurch beeinflusst, dass er eine Information vorenthält, die im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände einschließlich...
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07.04.2014