Am 16.09.2014 hat der auf das Recht des Reisevertrages und der Personenbeförderung spezialisierte zehnte Senat am Bundesgerichtshof einen unter dem Aktenzeichen – X ZR 1/14 – anhängigen Rechtsstreit durch Urteil in der Revisionsinstanz abschließend entschieden. Gestritten wurde darüber, ob konkrete Zeitangaben für Hin- und Rückflug zu den Informationen gehören, die für den rechtskräftigen Abschluss eines Reisevertrages den gesetzlichen Regeln nach unabdingbar notwendig sind.Als Kläger trat dabei, wie in verschiedenen ähnlichen Klageverfahren, der Dachverband bundesdeutscher Verbraucherzentralen auf. Als Beklagter setzte sich eine Reiseveranstalterin gegen die vom Kläger geltend gemachten Rechtsansprüche zur Wehr.Die Beklagte hatte mit einem Verbraucher einen...
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05.10.2014