Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
06.05.2016

Angabe der Firmenidentität bei Prospektwerbung

Das Landgericht (LG) in Dortmund hat mit seinem Urteil vom 16.03.2016 unter dem Az. 10 O 81/15 entschieden, dass eine Firma bei einer Prospektwerbung die Angabe der Firmenidentität auf den Prospekten vermerken muss.Damit hat das LG die Beklagte verurteilt, es zu unterlassen, ihre Hörgeräte mit Hinweisen auf Merkmale und Preis zu bewerben, ohne dabei ihre Firmenidentität und Anschrift anzugeben.Der Kläger ist ein Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Er nimmt die Beklagte, ein Unternehmen für Hörgeräte mit mehr als 500 Filialen in Deutschland auf Unterlassung einer Prospektwerbung in Anspruch, wenn diese ohne ausreichende Angabe der Firmenidentität geschieht.Zur Eröffnung ihrer 525sten Filiale in Deutschland hat die Beklagte mit Hilfe einer Postwurfsendung, die in...