Wird ein Neuwagen im Internet unter Nennung der Motorleistung angeboten, müssen im direkten Zusammenhang grundsätzlich auch Angaben über den Kraftstoffverbrauch und die Abgasemissionen im Sinne des § 5 Pkw-EnVKV gemacht werden.
Dies stellte das OLG Frankfurt in einem Urteil vom 06.02.2014 (Az. 6 U 224/12) fest und wies daher die vorliegende Berufung der Beklagten in Bezug auf die erstinstanzliche Entscheidung entsprechend zurück.
Die Beklagte hatte im Vorfeld des Verfahrens als Generalimporteurin einer Automobilmarke regelmäßig Neuwagen im Internet inseriert. Bei Aufruf eines der gelisteten Angebote wurde dabei grundsätzlich eine Detailansicht geöffnet, in der die nach § 5 Pkw-EnVKV erforderlichen Angaben zu finden waren.
Der Kläger als eingetragener Umwelt- und...
Artikel
03.05.2014