Landauer Landrichter beurteilen Angabe „CE-geprüft“ als irreführend.
Ein Elektrogeräte vertreibendes Unternehmen hatte im Internet Geschirrspülgeräte zum Kauf angeboten. Das Unternehmen bewarb die Geräte mit der Aussage, sie seien „CE-geprüft“. Bei einem gerichtlich zu entscheidenden Rechtsstreit vor dem Landgericht Landau/Pfalz stand die Rechtmäßigkeit dieser Werbung im Mittelpunkt der Verhandlung.
Das CE-Zeichen ist eine gesetzlich vorgeschriebene Eigenerklärung des Produktherstellers und weist lediglich gegenüber den Verwaltungsbehörden darauf hin, dass das Produkt über die vorgeschriebene Freiverkehrsfähigkeit innerhalb des EU-Binnenmarkts verfügt. Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfsiegel, das von einer staatlich autorisierten Stelle nach besonderer...
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03.04.2014