Der Bundesgerichtshof hat erneut entschieden, dass eine ohne Einwilligung an eine geschäftliche E-Mail-Adresse versandte Werbe-E-Mail einen Eingriff in die Rechte am Gewerbebetrieb darstellt. Entsprechende Erklärungen müssen transparent und hinreichend konkret gefasst sein. Lediglich eine Einwilligung, die auf Sponsoren verweist, ist unzureichend, wenn der Adressat nicht erkennen kann, wofür die Sponsoren werben. Der BGH musste sich erneut mit dieser Problematik befassen. Er schaffte jedoch Klarheit in Bezug auf die Weitergabe der E-Mail-Adresse an Werbepartner (Urteil vom 14.03.2017, Az. VI ZR 721/15).Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde:Der Kläger ist Handelsvertreter, die Beklagte Betreiberin eines Verlages. Diese hatte zwei Firmen beauftragt, im Rahmen von...
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23.05.2017