Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
05.05.2015

Anforderungen an eine Abmahnung

Eine wettbewerbsrechtliche und außergerichtliche Abmahnung muss lediglich den Tatbestand in Form des beanstandeten Wettbewerbsverstoßes mit Ort und Datum bezeichnen. Dieser Rechtsstreit behandelte den Tatbestand der Verbrauchertäuschung. Es ist nicht erforderlich, dass die abmahnende Partei auch den Namen des betroffenen Verbrauchers benennt. In diesem Fall war die Nennung des verantwortlichen Vertriebsmitarbeiters der täuschenden Partei ausreichend. Das Abmahnschreiben bezeichnet das der Störerin (Beklagte) vorgeworfene Verhalten hinreichend konkret und ermöglicht ihr eine sachliche Prüfung der Verletzungshandlung. In diesem Fall liegt eine Störerhaftung vor. Die Klägerin hatte die Beklagte vor Beschreitung des Rechtsweges durch ein außergerichtliches Schreiben abgemahnt. Als...