Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied am 23.08.2018, dass für die Vergabe von Gütesiegeln diverse Kriterien einzuhalten seien. Hierzu gehöre unter anderem, dass das Zeichen auf die Qualität der damit vertriebenen Ware hinweisen müsse. Auch müssten die Vergabekriterien öffentlich und die Qualitätseinhaltung überprüfbar sein. Seien diese Kriterien erfüllt, liege keine Irreführung vor.Welche Kriterien muss ein Gütesiegel erfüllen?Kläger war die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Beklagter war ein Industrieverband zur Förderung von Kleb- und Dichtstoffen. Der Beklagte vergab sein Gütesiegel auf Grundlage der eigenen Richtlinien. Hiergegen ging der Kläger wegen Irreführung des Verkehrs vor. Er war der Meinung, bei einem solchen Gütesiegel werde...
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21.02.2019