Rechtsanwalt Frank Weiß

73728, Esslingen
Rechtsgebiete
IT-Recht Urheberrecht und Medienrecht Gewerblicher Rechtsschutz
17.07.2019

Anforderungen an den Verkauf eines Elektroautos für Kinder

Mit Urteil vom 28.02.2019, Az. 6 U 181/17 entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, dass nicht nur derjenige, der Elektroautos für Kinder in den Verkehr bringe, als Hersteller bei der zuständigen Behörde registriert sein müsse. Vielmehr müsse auch die für das Auto verwendete Batterieart im Vorfeld korrekt beim Bundesumweltamt angegeben werden. Außerdem sei dem Käufer aufgrund der zahlreichen Warnhinweise beim Kauf auch eine deutschsprachige Gebrauchsanleitung beizufügen; eine englischsprachige genüge hierfür gerade nicht.Elektroauto für Kinder als StreitpunktSowohl Kläger als auch Beklagter sind Wettbewerber beim bundesweiten Online-Vertrieb von batteriebetriebenen Elektroautos für Kinder, in denen diese selbst fahren können. Streitursächlich war ein vom...