Mit Beschluss vom 25.05.2016 hat das Kammergericht Berlin (Az. 3 ARs 5/16) die Amtsenthebung einer Gerichtsschöffin von ihrem Schöffenamt gemäß § 51 Abs. 1 GVG beschlossen.Für die Enthebung vom Schöffenamt ausschlaggebend waren mehrere von der Schöffin via Facebook verbreitete Postings mit menschenverachtendem, hetzerischem und ausländerfeindlichem Inhalt. In ihren Postings plädierte die Schöffin für die Wiedereinführung körperlicher Strafen und der Todesstrafe und sprach sich für Selbstjustiz aus. Das Kammergericht Berlin beurteilte dieses Verhalten als gröbliche Verletzung der Amtspflichten einer Schöffin.Die ehrenamtliche Richterin fiel am 15.12.2015 auf Facebook mit einer Veröffentlichung auf, die unter dem Titel "Schützt unsere Kinder" mehrere unbekleidete,...
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19.08.2016