Die Kammer für Handelssachen 91 des Landgerichts Berlin hat am 2. Juni 2015 entschieden, dass Amazon keine Markenrechtsverletzung begeht, wenn einem Kunden bei der Suche nach einer bestimmten Marke auch Produkte einer anderen Marke in der Trefferliste angezeigt werden. Amazon-Nutzer sind es nach Ansicht des Gerichts gewöhnt, dass in Trefferlisten auch abweichende Produkte angezeigt werden.Ein Unternehmen, dass Parfums einer teuren Pariser Marke vertreibt und ausschließlicher Lizenznehmer der Marke in Deutschland ist, wollte gegen Amazon eine einstweilige Verfügung erwirken. Grund dafür war ein Mechanismus bei der Anzeige von Suchergebnissen bei Amazon. Wenn dort nach Produkten einer Marke X gesucht wird, erscheinen in der anschließend angezeigten Liste von Produkten auch andere...
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19.09.2015