Unionsrechtliche Informationspflichten gelten auch für Amazon. Die Betreiber von Marketplace trifft wie jeden anderen Plattformbetreiber ohne vorangehenden Hinweis auf eine klare Rechtsverletzung keine Haftung für die Werbung von als solchen deutlich gekennzeichneten Drittanbietern.
Nicht nur kleine Händler, sondern auch solche mit Massengeschäft haben sicherzustellen, dass ihre Handelsplattformen im Internet in Übereinstimmung mit den Vorgaben des europäischen Rechts gestaltet sind, wie eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln zeigt:
Der klagende Verband nahm Amazon EU S.à.r.l. auf Unterlassung in Anspruch. Amazon hatte neue Fernsehgeräte ohne Angabe der Energieeffizienzklasse zum Verkauf angeboten. Dies war auch bei einem Angebot eines Drittanbieters auf der Plattform...
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25.02.2014