Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass Amazon seinen Kunden den Zugriff auf gekaufte digitale Inhalte nicht verwehren darf, und zwar selbst dann nicht, wenn das Kundenkonto gesperrt ist. Die Verbraucherzentrale ist gerichtlich gegen den Versandhändler vorgegangen, nachdem mehrere Beschwerden von Kunden eingegangen waren, die sich darüber beklagten, Amazon drohe ihnen die Sperrung ihres Nutzerkontos aufgrund zu vieler Rücksendungen an. Grundsätzlich ist Amazon berechtigt, Nutzerkunden ohne Angabe von Gründen zu sperren. Der Zugriff auf digitale Inhalte ist nach der Sperrung nicht mehr möglich. Aufgrund seiner Nutzungsbedingungen war Amazon bisher dazu berechtigt, seinen Kunden durch Kontosperrung auch den Zugriff auf digitale Inhalte zu verwehren. Diese...
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01.04.2016