Der Online-Versandhändler muss seine Gutscheinpraxis an ein Urteil des Landgerichtes München anpassen und Verbraucher künftig besser aufklären. Die bisherige Praxis der anteiligen Anrechnung von Gutscheinen beim Händler ist rechtswidrig, wenn die Kunden sie nicht eindeutig im Vorfeld erkennen können, urteilten die Münchner Richter. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, nachdem Amazon eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht unterzeichnet hatte.Irreführende Gutschein-Praxis bei AmazonDas Urteil richtet sich weder gegen die Gutscheine prinzipiell noch gegen die Anrechnungspraxis von Amazon, sondern zwingt den Händler vielmehr, die Kunden in Zukunft deutlich über diese Praxis aufzuklären. Den Umgang mit Gutscheinen muss Amazon dennoch nach diesem...
Artikel
26.08.2014